Kanzleihistorie

Die Rechtsanwaltskanzlei Rauh ging aus der Kanzlei Karl-Heinz Wiechert hervor. Herr Rechtsanwalt Uwe-Karsten Rauh war dort bis 1992 als Rechtsanwalt tätig.

Am 01.02.1992 übernahm Herr Rauh die Kanzlei und machte sich selbständig.

Seit 2004 wird er von Herrn Rechtsanwalt Matthias Klüwer unterstützt, welcher in der Kanzlei als angestellter Anwalt tätig ist.